Playboy 2020/06
Magazin

Inhalt

UPDATE

First Lady: GZSZ-Jubiläums-Star Ulrike Frank

Ein guter Monat für: Grand-Prix- und Speed-Fans

20 Fragen an . . . Don Johnson

Männerreise: Die Gipfel der Alpen-Architektur

Die Reise meines Lebens: Der Kolumnist Harald Martenstein sucht Spuren seiner Vorfahren in Afrika

Motor: Der Alleskönner BMW X5M Competition

Playboy-Umfrage des Monats: Was sind die liebsten Freizeitbeschäftigungen des deutschen Mannes?

REPORTAGE

Der Hurrikan-Jäger: Was der Amerikaner Josh Morgerman im Inneren der gefährlichsten Stürme der Welt sucht – und wie er dort überlebt

INTERVIEW

Patrick Stewart: Der Kino-Star über seine „Star Trek“- Rückkehr mit 79, das Leben mit seiner viel jüngeren Frau und was er an Pitbulls und Cannabis schätzt

Nico Rosberg: Der einstige Formel-1-Pilot und Weltmeister über die Zukunft des Motorsports, des Straßenverkehrs und seine eigene als grüner Investor

MOTOR & TECHNIK

Die Wildkatze: Eine rasante Testfahrt durch Portugal im runderneuerten Jaguar F-Type R

Plötzlich purer Luxus: Auf unserem 2000-Kilometer-Roadtrip sammelten wir Anhalter vom Wegesrand
auf – mit einem Rolls-Royce Dawn Black Badge

Mein Schlitten: Thomas Schwertfirm und sein Fiat 500 Jolly

GRILL-SPECIAL

Feuer frei: Eine Einstimmung zum Grillsaisonstart

Pro & Contra: Nur Kohle zählt – oder geht auch Gas?

Heiße Geräte: Grills für jeden Ort und Typ

T-Bone à la Chef: Steak-Tipps vom Spitzenkoch

Tolle Tools: Das beste Werkzeug für Grillmeister

So grillt die Welt: Kulturenvergleich der Feuerküche

Sechs Bier, bitte: Wir servieren „New Style Pilsner“

Beilagen & Gewürze: Alfons Schuhbeck gibt Nachhilfe

TITELSTRECKE

Nacktaufnahmen statt Notaufnahme: Bei uns trägt Ines Quermann, Star der RTL-Krankenhaus-Serie „Nachtschwestern“, garantiert keinen Kittel ...

EROTIK

Playmate: Miss Juni Jeany Waldheim tankt Kraft für ihren Job als Krankenschwester

Blende Sechs: Wer ist die US-Playmate des Jahres? Alle zwölf! So eine Siegesfeier gab’s noch nie

STIL

Wohnen: Möbel und mehr fürs Sweet Home

Mode: Outdoor-Kombis für alle Wetter

Pflege: So schneidet man seine Haare selbst

STREITSCHRIFT

Gerät schlau, Mensch doof: Unser Autor warnt vor Verblödung durch künstliche Intelligenz

LUST & LEBENSART

Ich rette dich, Baby: Unser Schürzenjäger versucht, als Bademeister Frauen zu beeindrucken

Tagebuch einer Verführerin: Sex-Kolumnistin Sophie Andresky weiß erotischen Rat für die Krise

KULTUR-POOL

Clint Eastwood: 90 Jahre und noch immer kein Clint von Traurigkeit – eine Würdigung des ältesten Haudegens Hollywoods

Literatur, Musik & Serien: Das Beste des Monats

STANDARDS
  • Editorial
  • Making-of
  • Leserbriefe
  • Witze
  • Cartoon
  • Berater
  • Impressum
  • Bezugsquellen
  • Playboy Classic
Mo., 04.05.2020
Editorial

Ein Recht auf Freiheit

In der Debatte um die coronabedingten Einschränkungen unseres Alltagslebens wurde in letzter Zeit häufiger ein gewisser Benjamin Franklin zitiert: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ Franklin, einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten und maßgeblich an der Ausarbeitung der amerikanischen Verfassung beteiligt, hatte mit seinem Satz natürlich nicht das rigide Vorgehen vieler Staatsgewalten zur Eindämmung von Covid-19 im Auge. Das Zitat ist schließlich mehr als 200 Jahre alt und bezieht sich auf den damaligen Konflikt zwischen den amerikanischen Kolonien und Großbritannien.

Dennoch, Franklins Satz hat eine offenkundige Aktualität. Laut Umfragen ist auch hierzulande eine große Mehrheit einverstanden mit den drastischen Maßnahmen – die offenbar erfolgreich den Kollaps unseres Gesundheitswesens verhinderten, aber faktisch in weiten Teilen des Landes einer Aussetzung vieler Grundrechte gleichkam, wie beispielsweise des Rechts auf Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit oder auch der Berufsfreiheit. Je länger der Lockdown große Bereiche des sozialen und beruflichen Lebens stilllegte, desto hörbarer wurden deshalb die Fragen nach der Verhältnismäßigkeit.

In unserer Verfassung ist das Grundrecht auf Leben verankert. Laut Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG hat der Staat die Pflicht, „jedes menschliche Leben zu schützen“. Die Corona-Pandemie ist noch immer eine weltweite Bedrohung. Und wird Hunderttausende (vor allem ältere) Menschenleben kosten. Die ökonomischen Folgen der Lockdown-Maßnahmen werden aber (trotz staatlicher Hilfe) vielerorts ebenfalls vernichtend sein – und Tausende Existenzen zerstören. Und hier liegt das Problem: Können Grundrechte isoliert voneinander betrachtet, dürfen Sie gegeneinander aufgewogen werden?

Ich bin kein Staatsrechtler, kein Politiker, kein Virologe. Aber ich bin überzeugt davon, dass Werte wie Freiheit und Bürgerrechte auch in Krisenzeiten kein verzichtbares Luxusgut sind. Und Freiheit bedeutet eben immer auch, „das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen“ (George Orwell).
Bleiben Sie gesund,

Ihr
Florian Boitin, Chefredakteur

Titelbild: Playboy Deutschland